Teilnahmebedingungen Gewinnspiel 1. Advent

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Weihnachtsbaum zum 1. Advent“

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel „Weihnachtsbaum zum 1. Advent „. Das Gewinnspiel findet in der Zeit vom 25.11.25, 20:00 Uhr bis zum 29.11.25, 23.59 Uhr statt.

Die Landtagskandidatin Caroline Pehlke veranstaltet ein Gewinnspiel auf ihren Social-Media-Kanälen auf den Plattformen „Facebook“ und „Instagram“.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer (m/w/d) verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an.

Gewinne

Es gibt folgenden Preis zu gewinnen: 

Ein Gutschein über einen Weihnachtsbaum vom Betrieb der Familie Winkler in Idar-Oberstein (Weierbach).

Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiel durch Caroline Pehlke. Für die Distribution des Gewinnes sind Caroline Pehlke und ihr Wahlkampfteam zuständig.  

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind nur unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnehmer müssen über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen.

Die Teilnahme über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, ist ausgeschlossen.

Spielverlauf

Das Gewinnspiel wird während des Gewinnspielzeitraums auf der Instagram und Facebook-Seite von Caroline Pehlke sein.

Das Gewinnspiel beginnt am 25.11.25, 20:00 Uhr. Teilnahmeschluss ist der 29.11.25, 23.59 Uhr.

Um teilzunehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Like den Beitrag und schreib uns im Kommentarfeld zum Social-Media-Beitrag, warum du diesen Weihnachtsbaum bekommen solltest. Dieser Eintrag im Kommentarfeld muss bis zum Teilnahmeschluss, also bis spätestens 29.11.25, 23:59 Uhr, erfolgt sein.

Unter allen Personen, die diese Bedingungen erfüllen, wird ein Baum verlost.

Die Teilnahme ist bis zum angegebenen Teilnahmeschluss möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Kommentare werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Es gilt der Zeitpunkt des Kommentars auf Facebook oder Instagram.
Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrfache Teilnahme pro Person ist nicht zulässig. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers oder an einen Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Verlosung.

Benachrichtigung der Gewinner

Unter allen Personen, die bis zum 29. November (23:59 Uhr) Kommentare zu o.g. Thema posten, wird der Baum verlost. Die Gewinner sind einverstanden, dass sie von uns per Direktnachricht informiert werden, dass sie gewonnen haben. Sie werden darin gebeten, uns bis zum 30. November 2025 (22 Uhr) eine direkte Nachricht um die übergabe des Gewinns dort zu besprechen. Erhalten wir bis dahin keine Nachricht, erlischt der Gewinn. Nach dem Versand werden die Daten gelöscht.

Gewinnabwicklung

Der jeweilige Gewinner erhält seinen Gewinn per Post oder direkt vor Ort. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines Gewinnersatzes ist nicht möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der jeweilige Gewinner selbst verantwortlich.

Teilnahmeausschluss

Caroline Pehlke und ihr Wahlkampfteam sind ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Nutzungsbedingungen des Formulars oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Caroline Pehlke und ihr Team behalten sich das Recht vor, weitere Teilnehmer von einer

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzerklärung.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen sind weder Facebook, Instagram oder Meta, sondern Caroline Pehlke und ihr Wahkampfteam. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Facebook, Instagram oder Meta ist dabei in keiner Weise für das Gewinnspiel verantwortlich. Sofern seitens Facebook/Instagram/ Meta Daten erhoben werden, ist Caroline Pehlke oder ihr Wahlkampfteam hierfür nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat sich selbst über die Datenschutzbedingungen von Facebook und Instagram zu informieren.

Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels

Caroline Pehlke und ihr Wahlkampfteam sind berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird;
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen;
  • wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann;
  • oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt erscheint.

Haftung

Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz gegen Caroline Pehlke und ihr Team in Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Haftung von Caroline Pehlke und ihrem Wahlkampfteam ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung.

Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, also einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Zwecks von besonderer Bedeutung ist und die die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Pflicht bzw. Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung von Caroline Pehlke und ihrem Wahlkampfteam bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Caroline Pehlke und ihr Wahlkampfteam beruhen, haftet diese nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt (§ 14 ProdHG).

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